Leistungen

Die Erstattung von Verkehrswertgutachten gehört zu den Hauptaufgaben eines Sachverständigen. Oftmals sind Erbschafts-, Familien- oder Steuerangelegenheiten Anlässe für die Bewertung der eigenen Immobilie. 

Wir bieten mit unserer Expertise und Erfahrung u.a. folgende Leistungen an:

  • Wertschätzungen nach § 194 BauGB
  • Restnutzungsdauergutachten zur Vorlage bei den Finanzbehörden
  • Wertexpertise bei An- und Verkäufen
  • Vorträge rund um das Thema Immobilien und Immobilienbewertung