Leistungen
Die Erstattung von Verkehrswertgutachten gehört zu den Hauptaufgaben eines Sachverständigen. Oftmals sind Erbschafts-, Familien- oder Steuerangelegenheiten Anlässe für die Bewertung der eigenen Immobilie.
Wir bieten mit unserer Expertise und Erfahrung u.a. folgende Leistungen an:
- Wertschätzungen nach § 194 BauGB
- Restnutzungsdauergutachten zur Vorlage bei den Finanzbehörden
- Wertexpertise bei An- und Verkäufen
- Vorträge rund um das Thema Immobilien und Immobilienbewertung