Honorar

Gutachten

Bei Privataufträgen gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. Die Vergütung bei Gerichtsaufträgen erfolgt im Rahmen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

Die Honorare für die Erstellung von Gutachten varieren je nach Schwierigkeitsgrad, Größe der Immobilie und dem erforderlichen Aufwand. Unterschieden werden muss deshalb zwangsläufig was für eine Art von Gutachten benötigt bzw. zweckmäßig ist. Grundsätzlich bieten wir folgende Art von Gutachten an:

  • Verkehrswertgutachten
  • Intuitive Wertschätzungen
  • Restnutzungsdauergutachten
  • Mietwertgutachten

Für eine individuelle Honorarabstimmung sprechen Sie uns gerne an.

Folgende Unterlagen benötigen wir für die Erstellung eines Gutachtens:

Verkehrswertgutachten:

  • Grundbuchauszug
  • Baupläne (Baureferat, Gemeinde)
  • falls vermietet: Einnahmen-/Ausgabenaufstellung, Mietverträge, letzte Nebenkostenabrechnung
  • Baubeschreibung, Flächenberechnungen, Verkaufsprospekt des Bauträgers
  • Angaben über das Baujahr
  • bei Eigentumswohnungen Wohngeldabrechnung, Grundrissplan, Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, eventuell Teilungserklärung

Mietwertgutachten:

  • Angaben bezüglich des Baujahrs, Wohnungsgröße
  • bisher bezahlte Miete
  • Mietvertrag (bei Sammelgutachten einen typischen Vertrag und Verträge mit Besonderheiten)
  • falls vorhanden Grundrissplan
  • Mietbegriff
  • Zeitpunkt der letzten Mietanpassung

Intuitive Wertschätzung

Bei der „Intuitiven Wertschätzung“ haben wir die Möglichkeit unsere Leistungen zu einem niedrigeren Preis anzubieten. Dies ist deshalb möglich, da der Leistungsumfang einer „Intuitiven Wertschätzung“ klar definiert ist und der zeitliche Aufwand gut abgeschätzt werden kann.

Die „Intuitive Wertschätzung“ ist die preiswerte Alternative zum umfangreichen Verkehrswertgutachten im Sinne des §194 Baugesetzbuch (BauGB). Dabei wird regelmäßig auf den zeitaufwändigsten Teil, nämlich der vollständigen, umfangreichen und richtigen Tatsachenfeststellung nebst grundlegender Recherche und deren ausführlicher Dokumentation verzichtet.

Sogenannte „Intuitive Wertschätzungen“ sind deshalb nur für denjenigen sinnvoll, der innerhalb einer kurzen Zeitspanne eine grob überschlägige Wertermittlung benötigt. Diese grob überschlägige Wertermittlung basiert zu einem großen Teil auf auftragsgemäß vorgegebenen, ungeprüften und dem Sachverständigen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Auf deren Grundlage können oftmals Entscheidungen getroffen werden, ob z. B. überhaupt ein vollständiges Verkehrswertgutachten benötigt wird.