Überschrift

Die Erstattung von Verkehrswertgutachten gehört zu den Hauptaufgaben eines Sachverständigen. Anlässe können beispielsweise der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Ehescheidung (Berechnung des Zugewinnausgleichs), Erbauseinandersetzungen oder die Bewertung aus steuerlichen Gründen (Entnahme von Betriebsvermögen, Bilanzierung zum Marktwert) sein. 

Ein Verkauf der zu bewertenden Immobilie muss dabei nicht unmittelbar erfolgen. Aufgrund seiner umfangreichen Marktkenntnisse ist der Sachverständige in der Lage die Marktmechanismen zu simulieren und den Verkehrswert (§ 194 BauGB) - auch als Marktwert, gemeiner Wert, market value oder fair value bezeichnet - zu ermitteln. Häufig werden Verkehrswertgutachten beispielsweise erstattet für:

Unbebaute Grundstücke

Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
Bauland, Abbauland
werdendes Bauland (z.B. Bauerwartungsland)

Bebaute Grundstücke

Ein- und Zweifamilienhäuser
Mietwohnhäuser
Wohnanlage
Wohn- und Geschäftshäuser
Reine Geschäftshäuer
Bürohäuser
sonstige gewerblich genutzte Objekte
Managementimmobilien

Grundstücksgleiche Rechte

Wohnungseigentum und Teileigentum, (z.B. Eigentumswohnungen, Ladenlokale)
Erbbaurechte

Rechte und Belastungen am Grund und Boden

Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht
Wegerecht, Notweg, Leitungsrecht
Baulast
Altenteil
mit Erbbaurecht belastetes Grundstück

Bewertungs-Sonderfälle

Anfangs- und Endwerte im Zugewinnausgleich (bei Ehescheidung)
Erbschaft, Erbauseinandersetzung
Schenkung
Zwangsversteigerung
Schiedsgutachten
steuerliche Bewertung
Beleihungswertgutachten
Mietwertgutachten
Beweissicherungsgutachten
Wohnflächenberechnungen

sowie Mietwertgutachten